Die folgende Übersicht dient der Information. Wir prüfen keine Förderfähigkeit und erteilen keine Förderberatung. Für Anträge und Beratung wenden Sie sich bitte an die angegebenen offiziellen Stellen.
Arbeitssuchende
Für Arbeitssuchende kann eine 100%ige Förderung über den Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit möglich sein. Voraussetzungen und Antragstellung klären Sie mit Ihrer Agentur für Arbeit bzw. Ihrem Jobcenter.
Bildungsgutschein – Bundesagentur für Arbeit (öffnet in neuem Tab)
Angestellte
Für Beschäftigte kann eine Förderung z. B. über das Qualifizierungschancengesetz (QCG) in Frage kommen – bis zu 100% der Lehrgangskosten, in der Regel in Abstimmung mit dem Arbeitgeber. Beratung und Antrag laufen über die Agentur für Arbeit.
Förderung berufliche Weiterbildung – Bundesagentur für Arbeit (öffnet in neuem Tab)
Förderung für Beschäftigte – Bundesagentur für Arbeit (öffnet in neuem Tab)
Selbstständige
Für Solo-Selbstständige kann das Programm KOMPASS des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) in Betracht kommen (bis zu 90% Förderung, max. 4.500 €). Informationen und Antragstellung über die zuständigen KOMPASS-Anlaufstellen.
KOMPASS – Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige (ESF, öffnet in neuem Tab)
Weitere Zahlungswege
- Selbstzahlung: Den Kurs einmalig oder in zwei Raten bezahlen.
- Firmenzahlung: Das Fortbildungsbudget des Arbeitgebers anfragen und nutzen.
Wichtige Förderinstrumente im Überblick
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Qualifizierungschancengesetz (Bundesagentur für Arbeit)
www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung/bildungsgutschein - Bildungsscheck (z. B. in NRW): Fördert berufliche Weiterbildung mit 50% der Kosten (max. 3.000 €) für Beschäftigte.
- Qualifizierungsgeld: Unterstützt Unternehmen im Strukturwandel, um drohenden Arbeitsplatzverlust durch Weiterbildung abzuwenden (Entgeltersatzleistung).
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Förderung für Geringqualifizierte: Übernahme der Weiterbildungskosten, wenn kein Berufsabschluss vorliegt oder der erlernte Beruf länger als 4 Jahre nicht ausgeübt wurde.
www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung/foerderung-berufliche-weiterbildung/foerderung-beschaeftigte
Wie wird beantragt?
Die Beantragung erfolgt über den Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit, idealerweise vor Beginn der Maßnahme. Beratung und Antragsstellung sind auch online über die eServices der Bundesagentur für Arbeit möglich.
Stand der Links: Februar 2026. Für aktuelle Bedingungen und Fristen bitte die genannten Webseiten der Bundesagentur für Arbeit bzw. der zuständigen Stellen beachten.