Finanzierungswege für Ihre Weiterbildung
Die folgende Übersicht dient der Information. Wir prüfen keine Förderfähigkeit und erteilen keine Förderberatung. Für Anträge wenden Sie sich bitte an die genannten Stellen.
Arbeitssuchende
Voraussetzungen und Antrag bei Ihrer Agentur für Arbeit. Mit einem Bildungsgutschein sind die gesamten Kurskosten kostenfrei.
Zur Bundesagentur für ArbeitAngestellte
Antrag gemeinsam mit dem Arbeitgeber über die Agentur für Arbeit. Gilt für beschäftigte Arbeitnehmer.
Zur Bundesagentur für ArbeitSelbstständige
Förderung für Solo-Selbstständige (BMAS) – bis zu 90% der Kosten, max. 4.500 €.
Zum KOMPASS-ProgrammSelbstzahlung
Den Kurs einmalig oder in zwei Raten bezahlen.
Firmenzahlung
Fortbildungsbudget beim Arbeitgeber anfragen und nutzen.
Wichtige Förderinstrumente im Überblick
Qualifizierungschancengesetz (QCG)
Förderung für Beschäftigte – in Abstimmung mit dem Arbeitgeber über die Bundesagentur für Arbeit.
www.arbeitsagentur.de → BildungsgutscheinBildungsscheck (z. B. NRW)
Fördert berufliche Weiterbildung mit 50% der Kosten (max. 3.000 €) für Beschäftigte. Verfügbar in ausgewählten Bundesländern.
Qualifizierungsgeld
Unterstützt Unternehmen im Strukturwandel, um drohenden Arbeitsplatzverlust durch Weiterbildung abzuwenden (Entgeltersatzleistung).
Förderung für Geringqualifizierte
Übernahme der Weiterbildungskosten, wenn kein Berufsabschluss vorliegt oder der erlernte Beruf länger als 4 Jahre nicht ausgeübt wurde.
Förderung für Beschäftigte – Bundesagentur für ArbeitWie wird beantragt?
Stand der Links: Februar 2026. Für aktuelle Bedingungen und Fristen beachten Sie bitte die Webseiten der Bundesagentur für Arbeit bzw. der zuständigen Stellen.
Fragen zur Förderung?
Wir beraten Sie persönlich und helfen Ihnen, den richtigen Weg zu finden.
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